ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für den Hüpfburgenverleih von MP-Picker

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Hüpfburgen, Gebläse und Eventzubehör, die zwischen dem Vermieter: MP-Picker
 Inhaber: Marcel Parello
 St.-Johanner Str. 32
 55576 Sprendlingen
 E-Mail: kontakt@mppicker.de
 Telefon: +49 (0) 176 286 77 192 
(nachfolgend „Vermieter“)und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Plattform mppicker.de oder auf anderem Wege (z. B. per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon) geschlossen werden.
  2. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss über die Website mppicker.de

  1. Die Präsentation der Hüpfburgen (z. B. „Jungle“, „DREAMADE“ oder „Ballsea“) auf mppicker.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
  2. Der Mieter kann über den Buchungskalender eine unverbindliche Buchungsanfrage stellen. Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter dem Mieter eine verbindliche Auftragsbestätigung (in der Regel per E-Mail) übermittelt.

§ 3 Preise, Kaution und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf mppicker.de angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
  2. Der Mietpreis ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei der Abholung/Übergabe der Mietsache in bar oder vorab per Überweisung zu entrichten. Wenn eine Überweisung getätigt wird, ist darauf zu achten, dass der Geldeingang spätestens 24h vor Mietbeginn auf dem genannten Konto eingeht.

§ 4 Stornierung und „Schönwetter-Garantie“

  1. Der Mieter kann bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Miettermin kostenfrei stornieren. Bei einer späteren Stornierung fallen folgende Ausfallpauschalen an:
        Bis 7 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises.
        Bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises.
        Danach oder bei Nichtabholung: 100 % des Mietpreises.
  2. Kostenfreie Schönwetter-Garantie: Droht am Miettag laut amtlichem Wetterbericht für den Einsatzort (Kreis Mainz-Bingen und Umgebung) nachweislich Dauerregen, Starkregen oder Sturm (ab Windstärke 5 / ca. 38 km/h), kann der Mieter bis 12:00 Uhr am Einsatztag kostenfrei stornieren oder auf einen freien Alternativtermin umbuchen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Übergabe, Reinigung und Rückgabe

  1. Die Hüpfburg wird dem Mieter ab Werk/Lager des Vermieters in funktionsfähigem, sauberem und trockenem Zustand übergeben. Der Mieter hat die Vollständigkeit und Mängelfreiheit bei Übergabe zu prüfen.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg vollständig trocken, sauber und ordnungsgemäß zusammengelegt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
  3. Wird die Hüpfburg verschmutzt zurückgegeben, erhebt der Vermieter eine Reinigungspauschale von 50,00 €. Wird die Hüpfburg nass verpackt zurückgegeben, wird eine Trocknungspauschale von 80,00 € fällig (Gefahr von Stockflecken und Schimmel). Dem Mieter bleibt der Nachweis freigestellt, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, haftet er für jeden angefangenen Tag mit dem vollen Tagesmietpreis sowie für eventuelle Folge- und Schadensersatzansprüche nachfolgender Mieter.

§ 6 Aufstell- und Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb

  1. Mit der Übergabe geht die gesamte Verkehrssicherungspflicht auf den Mieter über.
  2. Die Hüpfburg muss während des gesamten Betriebs von mindestens einer volljährigen, geeigneten Person ununterbrochen beaufsichtigt werden.
  3. Die Hüpfburg darf nur auf einem ebenen, weichen Untergrund (bevorzugt Rasen) aufgestellt werden, der frei von Steinen, Ästen und scharfen Gegenständen ist. Die mitgelieferte Unterlegplane ist zwingend zu verwenden. Die Verankerung im Boden (mittels Erdnägeln oder schweren Gewichten) muss lückenlos nach den Anweisungen des Vermieters erfolgen.
  4. Verhaltensregeln auf der Hüpfburg: Das Betreten ist nur ohne Schuhe, Brillen, Schmuck, Gürtel oder spitze Gegenstände erlaubt. Speisen, Kaugummis und Getränke sind auf der Hüpfburg strengstens verboten. Das Klettern oder Hängen an den Außenwänden und Netzen ist untersagt.
  5. Wetterrisiko im Betrieb: Bei aufkommendem Starkwind (ab Windstärke 5), Sturm oder einsetzendem Regen muss die Hüpfburg sofort evakuiert, vom Stromnetz getrennt und die Luft abgelassen werden. Die Hüpfburg ist regensicher abzudecken, um ein Volllaufen mit Wasser zu verhindern.

§ 7 Haftung des Mieters

  1. Der Mieter haftet ab dem Zeitpunkt der Übergabe bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe für alle Schäden an der Hüpfburg und dem Zubehör (z. B. Risse, Schnitte, Brandlöcher, Motorschäden am Gebläse durch Fehlbedienung, Schimmel durch nasse Lagerung) sowie für Diebstahl und Abhandenkommen.
  2. Bei Beschädigung oder Verlust erstattet der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten sowie den nachweisbaren Mietausfall für die Dauer der Reparatur/Wiederbeschaffung.

§ 8 Haftungsbeschränkung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
  2. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflichten), ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Verbraucher-Widerrufsrecht

Dem Mieter steht, sofern er Verbraucher ist und der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Website, E-Mail) geschlossen wurde, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Hinweis nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (terminierte Hüpfburg-Buchung).

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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