Dem Mieter steht, sofern er Verbraucher ist und der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Website, E-Mail) geschlossen wurde, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Hinweis nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (terminierte Hüpfburg-Buchung).